Die Zuteilung der Kampfrichter zu den einzelnen Rennen erfolgt vom Bezirkskampfrichter immer direkt in skizeit.at und ist dort ersichtlich! Die Teilnahme an den jährlichen KR- INFOS ist für alle Kampfrichter (KR) verpflichtend. Ein KR kann sich innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren höchstens einmal für einen solchen Lehrgang entschuldigen. Fehlt er innerhalb dieses Zeitraumes öfter als einmal, so ist er aus der KR-Kartei zu streichen. Eine Wiederaufnahme als KR ist innerhalb von 3 Jahren nach Ablegung einer mündlichen Teilprüfung möglich. Bei längerer Absenz kann er erst dann wieder als KR geführt werden, wenn er nochmals die gesamte Prüfung ablegt. Steirerski CHKR , die an der Chefkampfrichterschulung teilnehmen, müssen an dieser Schulung nicht teilnehmen.